Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!
Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Während der Lockdowns in Corona Zeiten hat der Digitalunterricht notgedrungen einen regelrechten Boom erlebt. Was manchmal in den Anfängen gern verdrängt wurde: Online-Unterricht unterliegt dem Datenschutz. Wenn hierfür dann auch
Mobile Verbindungen wie Hotspots oder WLAN sind aus dem heutigen Schulalltag nicht mehr wegzudenken. Alle SuS sind ständig online, nicht nur zu schulischen Zwecken, sondern vor allem auch zur Unterhaltung.
Sie kennen vielleicht die folgende Situation, die an vielen Schulen vorherrscht: Lehrkräfte setzen ihr privates Laptop oder Tablet im Unterricht ein, da von der Schule oder dem Träger kein Gerät
Auch wenn viele Schulen seit dem Lockdown im März technisch aufgerüstet haben: Bei weiteren Schulschließungen, Klassen in häuslicher Quarantäne oder auch Klassenteilungen wird es an vielen Schulen dabei bleiben, dass Ihre
Wer hat sie nicht lieb gewonnen, die selbst gefertigten Kopien, die den Schülern ausgehändigt werden, damit sie damit arbeiten können? Mit der zunehmenden Digitalisierung des Unterrichts stellen auch immer mehr Lehrkräfte ihren
Haben Sie schon einmal erlebt, dass Ihre Kollegen in einem Veränderungsprozess oft zu bekannten Modellen greifen, selbst wenn diese in der Vergangenheit nicht erfolgreich waren? Die Umkehr-, Kopfstand- oder 180-Grad-Methode motiviert Ihr
Jeder kennt sie, die bunt bebilderten PowerPoint-Präsentationen in Seminaren oder Illustrationen von Websites mit Fotos. Auch digitaler Unterricht kann durch Bilder lebendiger und interessanter werden. Doch vor dem Hochladen von
Der Vorteil digitaler Kommunikation – z. B. durch Videokonferenzen – liegt auf der Hand: Videokonferenzen sind unabhängig vom Tagungsort „Schule“ möglich. Jeder kann zu Hause, und zwar zu jeder Zeit, in die Konferenz aufgeschaltet
Haben Sie oder Ihre Kollegen den begründeten Verdacht, dass das Wohl einzelner Schüler im häuslichen Umfeld gefährdet ist, sind Sie verpflichtet, zum Schutz des Schülers aktiv zu werden. Beispiel Lara
Immer wieder habe ich in den Ausgaben von „Recht und Sicherheit in der Schule“ auf die Problematik von Handynutzung im Unterricht hingewiesen. In der Regel nutzen Schüler ihre Handys privat
Nach wie vor gibt es keine gesicherten Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang digital-ferne Familien negativ von den Homeschooling-Angeboten betroffen sind oder waren. Dennoch wissen Sie als Schulleitung ebenso wie Ihr
Sicherlich erinnern Sie sich noch an die große Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Im Bereich der fortschreitenden Digitalisierung des Homeschoolings können Sie gar nicht umhin, Informationen
Digitaler Unterricht funktioniert praktisch nicht ohne E-Mail-Korrespondenz. Der Übergang zwischen schulischen und privaten E-Mails ist oftmals fließend. Viele Schulleitungen möchten deshalb die Möglichkeit haben, den Mailverkehr ihrer Kollegen gelegentlich überprüfen
Wenn Sie die Einschulung Ihrer Erstklässler mit einem Gottesdienst begehen wollen, ist dies eine schöne Tradition und im Grundsatz hiergegen auch gar nichts einzuwenden. Sie sollten allerdings bei der Kooperation
Die Kontakte der Schulen sind aber nicht auf öffentliche Stellen beschränken. Sicher arbeiten auch Sie zunehmend mit Honorarkräften zusammen oder kooperieren mit einem Schulfotografen und natürlich mit Ihrem Förderverein. Auch
In den Schul- und Kita-Gesetzen aller Bundesländer, so z. B. in § 14 KiBiz NRW, ist geregelt, dass Grundschule und Kita zusammenarbeiten sollen, um den Kindern den Übergang zwischen Kindergarten
Treten an Ihrer Schule ansteckende Krankheiten auf, sind Sie – wenn die Voraussetzungen des § 34 IfSG erfüllt sind – verpflichtet, die Krankheitsfälle namentlich dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Darüberhinausgehende Informationen
Der Datenaustausch mit der zuständigen Schulbehörde ist in aller Regel unproblematisch, da im Schulgesetz Ihres Bundeslandes und den zugehörigen Verordnungen klar geregelt ist, welche Daten Sie, beispielsweise für statistische Zwecke,
In den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer ist detailliert geregelt, in welchen Fällen eine Datenübermittlung von der Schule an andere öffentliche Stellen erfolgen darf. Eine Datenübermittlung ist aber selbst, wenn es
Die Kommunikation vieler Schüler, Eltern und auch die von Lehrern läuft inzwischen über WhatsApp. Der Gedanke liegt nahe, diesen Dienst zu nutzen, um die Kommunikation und den Austausch zwischen Schülern,
Die meisten älteren Schüler und auch die meisten Eltern verfügen über Mobiltelefone. Da kann es schnell passieren, dass Fotos aus dem Schulalltag und von Schulfesten im Internet und in sozialen
Die meisten Ihrer Kollegen, viele Eltern und auch viele Ihrer älteren Schüler sind bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken unterwegs. Da liegt der Gedanke natürlich nahe, sich auch über dieses
Soweit Lehrer, Eltern und Schüler privat miteinander auf Facebook „befreundet“ sind, ist das rechtlich weder zu beanstanden, noch kann dies den Kollegen untersagt werden. Wichtig ist allerdings, dass die Kommunikation
Viele Ihrer Kollegen, viele Eltern und wahrscheinlich die Mehrzahl der älteren Schüler an weiterführenden Schulen sind in sozialen Netzwerken, wie Facebook, Twitter oder Instagram aktiv. Hiergegen ist natürlich nichts einzuwenden.
Inzwischen läuft ein Großteil unserer schriftlichen Kommunikation über E-Mail. Das gilt auch für die Kommunikation mit den Eltern, dem Schulträger, Schulamt und der Schulverwaltung. Hiergegen ist im Prinzip auch nichts
Es bietet sich natürlich an, auf der Homepage Ihrer Schule auch Ihr Kollegium vorzustellen. Wollen Sie Informationen über Ihre Kollegen veröffentlichen, müssen Sie allerdings einiges beachten, wenn Sie sich keinen
Viele Homepages binden Google Maps ein, so dass der Nutzer direkt sehen kann, wo man zu finden ist. Das ist praktisch und sinnvoll. Allerdings müssen Sie bei der Einbindung dieses
Unterhalten Sie eine Schul-Homepage, sind Sie verpflichtet, Ihre Nutzer über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aufzuklären. Das ergibt sich aus § 13 TMG. Diese so genannte Datenschutzerklärung muss• vollständig,•
Wenn Ihre Schule eine eigene Homepage unterhält, müssen Sie dafür sorgen, dass sie über ein korrektes Impressum verfügt. Auch kleine Nachlässigkeiten gegen die Impressumspflicht können zu Bußgeldern und Abmahnungen führen.
Inzwischen haben viele Schulen eine eigene Homepage. Die Erstellung ist dank verschiedener „Baukasten-Systeme“ relativ einfach und die Kosten halten sich im Rahmen. Da viele Eltern sich gerne über das Internet
Viele Schulen haben mit Gewalt, Vandalismus und Mobbing zu kämpfen. Da liegt der Gedanke nahe, diesen Tendenzen mit Videoüberwachung entgegenzutreten, und dies aus 2 Gründen:• Abschreckung• Aufklärung von Straftaten und
Noten gehören in den meisten Bundesländern ab der dritten Klasse zum Schulalltag. Auch bei der Bekanntgabe von Noten ist der Datenschutz zu beachten. Denn wenn Noten im Beisein anderer Schüler
In Deutschland besteht Schulpflicht. Daher sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind bei einer Erkrankung zunächst telefonisch krankzumelden. Nach der Rückkehr zum Unterricht muss eine schriftliche Entschuldigung beigebracht werden. Bei Erkrankungen,
Als Schule dürfen Sie bei Aufnahme eines Schülers auch die Kontaktdaten der Eltern erfragen. Schließlich müssen Sie diese kontaktieren können. Diese Daten erheben Sie zu dem Zweck: • mit den
Viele Schulen, die eine eigene Website betreiben, bekommen in regelmäßigen Abständen Abmahnungen. Der Vorwurf: Urheberrechtsverstoß. Drastische Vertragsstrafen und Schadenersatz bei knappen Fristen setzen Sie als Schulleiter schnell unter Druck. Hier
Elektronische Informationsbeschaffung und Kommunikation erfolgen zunehmend über mobile Verbindungen, das WLAN. Doch Vorsicht, wenn über Ihr Schul-WLAN aktuelle Kinofilme heruntergeladen werden. Beispiel: „Fack ju Göthe 3“ per WLAN Das Münchner Franz-Josef-Strauß-Gymnasium stellt für seine
Ihre jüngeren Kollegen gehen ganz selbstverständlich mit digitalen Medien im Unterricht um: Tablets, USB-Sticks oder sonstige Speichermedien sind aus dem Unterricht nicht mehr wegzudenken. Erfahren Sie hier, wie Sie der
Die Digitalisierung des Unterrichts bietet viele Vorteile: Sparsame und damit umweltschonende Verwendung von Papier bis hin zum nachhaltigen Schutz der Regenwälder vor dem Abholzen. Viele Gründe sprechen dafür, Unterricht nach
Was wäre Ihre Schulhomepage ohne Fotos, Zeichnungen oder sonstige Bilder? Sie wäre langweilig und fad, niemand würde sich für Ihre Schulhomepage interessieren. Doch Vorsicht, wenn Ihre Lehrkräfte Bilder oder Zeichnungen
Fotos machen Websites interessant und vielseitig. Mit Fotos machen Sie sich aber auch sehr leicht angreifbar, wenn Sie diese veröffentlichen. Dies gilt vor allen Dingen dann, wenn die Urheberschaft nicht
Nahezu jeder ist heute „online“. Die schnelle Recherche bei Google, der Einkauf bei Amazon und der Kontakt zu Freunden über Facebook oder WhatsApp, kurzum: Jeder hinterlässt Spuren im Internet. Viele
Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den Zweck der Erhebung erforderlich ist. Die für Ihre Schule geltenden Aufbewahrungsfristen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.
Nach wie vor ist es so, dass die meisten Schulen Lehrern keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können und die Kollegen einen Teil ihrer Arbeit, z. B. die Korrektur von
Ihre Verantwortung als Schulleitung hinsichtlich der Aufbewahrung und Speicherung von personenbezogenen Daten gilt unabhängig davon, ob die Daten an Ihrer Schule „konventionell“ auf Papier oder EDV-gestützt aufbewahrt werden. Auf Schülerakten
Um Daten von Schülern und Eltern erheben und verarbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Ermächtigungsgrundlage. Diese ergibt sich zum einen aus dem Schulgesetz Ihres Bundeslandes, z. B. aus §§ 120
Der Datenschutzbeauftragte hat grundsätzlich die folgenden Aufgaben: • Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben• Erstellen von Übersichten über datenschutzrelevante Verfahren und Zugriffsrechte• Auskunft erteilen über den Datenumgang der
Unabhängig davon, wie die datenschutzrechtrechtlichen Vorgaben in Ihrem Bundesland geregelt sind, liegen ihnen gleichlautende Grundsätze des Datenschutzes zu Grunde. Diese geben Ihnen als Schulleitung Orientierung zum rechtlich einwandfreien Umgang mit
Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ergibt sich ein Auskunftsanspruch der von der Datenverarbeitung Betroffenen. Das heißt: Eltern und Schüler können sich bei Ihnen informieren, welche Daten über sie in
Damit Sie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen richtig umsetzen können, ist es wichtig, dass Sie wissen, welche Informationen überhaupt dem Datenschutz unterliegen und welche nicht. Beispiel Rosalia ist 6 Jahre alt. Sie