Onlinerecht

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Beachten Sie den Datenschutz, wenn Lehrkräfte private Notebooks verwenden

Während der Lockdowns in Corona Zeiten hat der Digitalunterricht notgedrungen einen regelrechten Boom erlebt. Was manchmal in den Anfängen gern verdrängt wurde: Online-Unterricht unterliegt dem Datenschutz. Wenn hierfür dann auch

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Das gilt bei Streaming über das Schul-WLAN

Mobile Verbindungen wie Hotspots oder WLAN sind aus dem heutigen Schulalltag nicht mehr wegzudenken. Alle SuS sind ständig online, nicht nur zu schulischen Zwecken, sondern vor allem auch zur Unterhaltung.

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Dienstgeräte für Lehrkräfte: Mit diesen Tipps gelingt Ihnen die Umsetzung

Sie kennen vielleicht die folgende Situation, die an vielen Schulen vorherrscht: Lehrkräfte setzen ihr privates Laptop oder Tablet im Unterricht ein, da von der Schule oder dem Träger kein Gerät

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Briefen Sie Ihr Kollegium, damit beim nächsten Lockdown der E-Mail-Verteiler nicht zum Datenschutz-GAU wird

Auch wenn viele Schulen seit dem Lockdown im März technisch aufgerüstet haben: Bei weiteren Schulschließungen, Klassen in häuslicher Quarantäne oder auch Klassenteilungen wird es an vielen Schulen dabei bleiben, dass Ihre

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Digitale Unterrichtsmaterialien – aufgepasst beim Urheberrecht!

Wer hat sie nicht lieb gewonnen, die selbst gefertigten Kopien, die den Schülern ausgehändigt werden, damit sie damit arbeiten können? Mit der zunehmenden Digitalisierung des Unterrichts stellen auch immer mehr Lehrkräfte ihren

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Die Umkehrmethode – Gedanken um 180 Grad gedreht

Haben Sie schon einmal erlebt, dass Ihre Kollegen in einem Veränderungsprozess oft zu bekannten Modellen greifen, selbst wenn diese in der Vergangenheit nicht erfolgreich waren? Die Umkehr-, Kopfstand- oder 180-Grad-Methode motiviert Ihr

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Haftungsfalle „Fotos“: Das sollten Sie für den Digitalunterricht unbedingt beachten

Jeder kennt sie, die bunt bebilderten PowerPoint-Präsentationen in Seminaren oder Illustrationen von Websites mit Fotos. Auch digitaler Unterricht kann durch Bilder lebendiger und interessanter werden. Doch vor dem Hochladen von

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Virtuelle Zeugniskonferenzen in Pandemie-Zeiten: Was ist zulässig – und was nicht?

Der Vorteil digitaler Kommunikation – z. B. durch Videokonferenzen – liegt auf der Hand: Videokonferenzen sind unabhängig vom Tagungsort „Schule“ möglich. Jeder kann zu Hause, und zwar zu jeder Zeit, in die Konferenz aufgeschaltet

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Datenübermittlung an das Jugendamt

Haben Sie oder Ihre Kollegen den begründeten Verdacht, dass das Wohl einzelner Schüler im häuslichen Umfeld gefährdet ist, sind Sie verpflichtet, zum Schutz des Schülers aktiv zu werden. Beispiel Lara

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Wie passen Handyverbot und digitales Lernen zusammen?

Immer wieder habe ich in den Ausgaben von „Recht und Sicherheit in der Schule“ auf die Problematik von Handynutzung im Unterricht hingewiesen. In der Regel nutzen Schüler ihre Handys privat

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Digital abgehängt? So können Sie sozial schwachen Schülern rechtssicher helfen

Nach wie vor gibt es keine gesicherten Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang digital-ferne Familien negativ von den Homeschooling-Angeboten betroffen sind oder waren. Dennoch wissen Sie als Schulleitung ebenso wie Ihr

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Beachten Sie den Datenschutz bei digitalem Austausch mit den Eltern

Sicherlich erinnern Sie sich noch an die große Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Im Bereich der fortschreitenden Digitalisierung des Homeschoolings können Sie gar nicht umhin, Informationen

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E-Mail-Korrespondenz Ihrer Lehrkräfte – Was Sie kontrollieren dürfen und was nicht

Digitaler Unterricht funktioniert praktisch nicht ohne E-Mail-Korrespondenz. Der Übergang zwischen schulischen und privaten E-Mails ist oftmals fließend. Viele Schulleitungen möchten deshalb die Möglichkeit haben, den Mailverkehr ihrer Kollegen gelegentlich überprüfen

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Kooperation mit Kirchen

Wenn Sie die Einschulung Ihrer Erstklässler mit einem Gottesdienst begehen wollen, ist dies eine schöne Tradition und im Grundsatz hiergegen auch gar nichts einzuwenden. Sie sollten allerdings bei der Kooperation

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Datenschutz bei der Kooperation mit Honorarkräften

Die Kontakte der Schulen sind aber nicht auf öffentliche Stellen beschränken. Sicher arbeiten auch Sie zunehmend mit Honorarkräften zusammen oder kooperieren mit einem Schulfotografen und natürlich mit Ihrem Förderverein. Auch

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Datenaustausch mit Kindertagesstätten

In den Schul- und Kita-Gesetzen aller Bundesländer, so z. B. in § 14 KiBiz NRW, ist geregelt, dass Grundschule und Kita zusammenarbeiten sollen, um den Kindern den Übergang zwischen Kindergarten

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Datenübermittlung an das Gesundheitsamt

Treten an Ihrer Schule ansteckende Krankheiten auf, sind Sie – wenn die Voraussetzungen des § 34 IfSG erfüllt sind – verpflichtet, die Krankheitsfälle namentlich dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Darüberhinausgehende Informationen

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Datenaustausch mit Schulträger und Schulbehörde

Der Datenaustausch mit der zuständigen Schulbehörde ist in aller Regel unproblematisch, da im Schulgesetz Ihres Bundeslandes und den zugehörigen Verordnungen klar geregelt ist, welche Daten Sie, beispielsweise für statistische Zwecke,

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Datenaustausch mit öffentlichen Stellen

In den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer ist detailliert geregelt, in welchen Fällen eine Datenübermittlung von der Schule an andere öffentliche Stellen erfolgen darf. Eine Datenübermittlung ist aber selbst, wenn es

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WhatsApp und andere Messaging-Dienste im Schulalltag

Die Kommunikation vieler Schüler, Eltern und auch die von Lehrern läuft inzwischen über WhatsApp. Der Gedanke liegt nahe, diesen Dienst zu nutzen, um die Kommunikation und den Austausch zwischen Schülern,

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Schüler und Eltern, die Fotos aus der Schule auf Facebook posten

Die meisten älteren Schüler und auch die meisten Eltern verfügen über Mobiltelefone. Da kann es schnell passieren, dass Fotos aus dem Schulalltag und von Schulfesten im Internet und in sozialen

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Austausch zwischen Lehrern, Schülern und Eltern über soziale Netzwerke

Die meisten Ihrer Kollegen, viele Eltern und auch viele Ihrer älteren Schüler sind bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken unterwegs. Da liegt der Gedanke natürlich nahe, sich auch über dieses

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Private „Freundschaften“ auf Facebook

Soweit Lehrer, Eltern und Schüler privat miteinander auf Facebook „befreundet“ sind, ist das rechtlich weder zu beanstanden, noch kann dies den Kollegen untersagt werden. Wichtig ist allerdings, dass die Kommunikation

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Diese Punkte sollten Sie beim Facebook-Auftritt Ihrer Schule beachten

Viele Ihrer Kollegen, viele Eltern und wahrscheinlich die Mehrzahl der älteren Schüler an weiterführenden Schulen sind in sozialen Netzwerken, wie Facebook, Twitter oder Instagram aktiv. Hiergegen ist natürlich nichts einzuwenden.

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Datenschutzrechtlich einwandfreie Kommunikation per E-Mail

Inzwischen läuft ein Großteil unserer schriftlichen Kommunikation über E-Mail. Das gilt auch für die Kommunikation mit den Eltern, dem Schulträger, Schulamt und der Schulverwaltung. Hiergegen ist im Prinzip auch nichts

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Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Lehrer- und Mitarbeiterfotos auf der Schul-Homepage

Es bietet sich natürlich an, auf der Homepage Ihrer Schule auch Ihr Kollegium vorzustellen. Wollen Sie Informationen über Ihre Kollegen veröffentlichen, müssen Sie allerdings einiges beachten, wenn Sie sich keinen

Vermeiden Sie Konflikte bei der Veröffentlichung von Schülerfotos

©Adobe Stock – vegefox.com Ihre Kollegen machen im Schulalltag, bei Ausflügen und Schulfesten eine Vielzahl von Fotos. Manche dieser Fotos sind ideal, um auf Ihrer Homepage für Ihre Schule und

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Vermeiden Sie Fehler bei der Nutzung von Google Maps

Viele Homepages binden Google Maps ein, so dass der Nutzer direkt sehen kann, wo man zu finden ist. Das ist praktisch und sinnvoll. Allerdings müssen Sie bei der Einbindung dieses

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Denken Sie an eine Datenschutzerklärung

Unterhalten Sie eine Schul-Homepage, sind Sie verpflichtet, Ihre Nutzer über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aufzuklären. Das ergibt sich aus § 13 TMG. Diese so genannte Datenschutzerklärung muss• vollständig,•

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Erstellen Sie ein fehlerfreies Impressum

Wenn Ihre Schule eine eigene Homepage unterhält, müssen Sie dafür sorgen, dass sie über ein korrektes Impressum verfügt. Auch kleine Nachlässigkeiten gegen die Impressumspflicht können zu Bußgeldern und Abmahnungen führen.

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Schul-Homepage – Rechtlich einwandfrei gestalten und pflegen

Inzwischen haben viele Schulen eine eigene Homepage. Die Erstellung ist dank verschiedener „Baukasten-Systeme“ relativ einfach und die Kosten halten sich im Rahmen. Da viele Eltern sich gerne über das Internet

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Rechtliche Grundlagen für Videoüberwachung an der Schule

Viele Schulen haben mit Gewalt, Vandalismus und Mobbing zu kämpfen. Da liegt der Gedanke nahe, diesen Tendenzen mit Videoüberwachung entgegenzutreten, und dies aus 2 Gründen:• Abschreckung• Aufklärung von Straftaten und

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Datenschutz bei der Notenvergabe

Noten gehören in den meisten Bundesländern ab der dritten Klasse zum Schulalltag. Auch bei der Bekanntgabe von Noten ist der Datenschutz zu beachten. Denn wenn Noten im Beisein anderer Schüler

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Rechtssicherer Umgang mit Krankmeldungen von Schülern

In Deutschland besteht Schulpflicht. Daher sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind bei einer Erkrankung zunächst telefonisch krankzumelden. Nach der Rückkehr zum Unterricht muss eine schriftliche Entschuldigung beigebracht werden. Bei Erkrankungen,

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Erstellung von Adress- und Telefonlisten

Als Schule dürfen Sie bei Aufnahme eines Schülers auch die Kontaktdaten der Eltern erfragen. Schließlich müssen Sie diese kontaktieren können. Diese Daten erheben Sie zu dem Zweck: • mit den

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Abmahnung – Leisten Sie keine vorschnellen Zahlungen!

Viele Schulen, die eine eigene Website betreiben, bekommen in regelmäßigen Abständen Abmahnungen. Der Vorwurf: Urheberrechtsverstoß. Drastische Vertragsstrafen und Schadenersatz bei knappen Fristen setzen Sie als Schulleiter schnell unter Druck. Hier

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Schul-WLAN – Ihre Schule haftet nicht für illegale Downloads

Elektronische Informationsbeschaffung und Kommunikation erfolgen zunehmend über mobile Verbindungen, das WLAN. Doch Vorsicht, wenn über Ihr Schul-WLAN aktuelle Kinofilme heruntergeladen werden.  Beispiel: „Fack ju Göthe 3“ per WLAN  Das Münchner Franz-Josef-Strauß-Gymnasium stellt für seine

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Unterricht 4.0 – Wie Sie digitale Medien rechtssicher einsetzen

Ihre jüngeren Kollegen gehen ganz selbstverständlich mit digitalen Medien im Unterricht um: Tablets, USB-Sticks oder sonstige Speichermedien sind aus dem Unterricht nicht mehr wegzudenken. Erfahren Sie hier, wie Sie der

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Achtung! Papierloser Unterricht – Vision und Realität des Urheberrechts

Die Digitalisierung des Unterrichts bietet viele Vorteile: Sparsame und damit umweltschonende Verwendung von Papier bis hin zum nachhaltigen Schutz der Regenwälder vor dem Abholzen. Viele Gründe sprechen dafür, Unterricht nach

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Vorsicht mit Cartoons auf Ihrer Schulhomepage – Ihr Bundesland haftet!

Was wäre Ihre Schulhomepage ohne Fotos, Zeichnungen oder sonstige Bilder? Sie wäre langweilig und fad, niemand würde sich für Ihre Schulhomepage interessieren. Doch Vorsicht, wenn Ihre Lehrkräfte Bilder oder Zeichnungen

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So bieten Sie Abmahnkanzleien die Stirn

Fotos machen Websites interessant und vielseitig. Mit Fotos machen Sie sich aber auch sehr leicht angreifbar, wenn Sie diese veröffentlichen. Dies gilt vor allen Dingen dann, wenn die Urheberschaft nicht

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Risiko „Identitätsklau“ – Das sollten Sie unbedingt wissen!

Nahezu jeder ist heute „online“. Die schnelle Recherche bei Google, der Einkauf bei Amazon und der Kontakt zu Freunden über Facebook oder WhatsApp, kurzum: Jeder hinterlässt Spuren im Internet. Viele

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Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den Zweck der Erhebung erforderlich ist. Die für Ihre Schule geltenden Aufbewahrungsfristen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.

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Nutzung privater Computer durch Lehrer

Nach wie vor ist es so, dass die meisten Schulen Lehrern keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können und die Kollegen einen Teil ihrer Arbeit, z. B. die Korrektur von

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Aufbewahrung von Schülerakten in Papier

Ihre Verantwortung als Schulleitung hinsichtlich der Aufbewahrung und Speicherung von personenbezogenen Daten gilt unabhängig davon, ob die Daten an Ihrer Schule „konventionell“ auf Papier oder EDV-gestützt aufbewahrt werden. Auf Schülerakten

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Einwilligungserklärung der Eltern zur Datenverarbeitung

Um Daten von Schülern und Eltern erheben und verarbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Ermächtigungsgrundlage. Diese ergibt sich zum einen aus dem Schulgesetz Ihres Bundeslandes, z. B. aus §§ 120

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Aufgaben, Pflichten und Rechte des Datenschutzbeauftragten an Schulen

Der Datenschutzbeauftragte hat grundsätzlich die folgenden Aufgaben: • Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben• Erstellen von Übersichten über datenschutzrelevante Verfahren und Zugriffsrechte• Auskunft erteilen über den Datenumgang der

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Diese datenschutzrechtlichen Grundsätze gelten im Schulalltag

Unabhängig davon, wie die datenschutzrechtrechtlichen Vorgaben in Ihrem Bundesland geregelt sind, liegen ihnen gleichlautende Grundsätze des Datenschutzes zu Grunde. Diese geben Ihnen als Schulleitung Orientierung zum rechtlich einwandfreien Umgang mit

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Recht auf Auskunft und Akteneinsicht

Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ergibt sich ein Auskunftsanspruch der von der Datenverarbeitung Betroffenen. Das heißt: Eltern und Schüler können sich bei Ihnen informieren, welche Daten über sie in

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Diese Informationen unterliegen dem Datenschutz

Damit Sie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen richtig umsetzen können, ist es wichtig, dass Sie wissen, welche Informationen überhaupt dem Datenschutz unterliegen und welche nicht. Beispiel Rosalia ist 6 Jahre alt. Sie