Altersteilzeit: Im Blockmodell gibt es keinen Urlaub in der Freistellungsphase

Urlaub kann nur für die Zeit der aktiven Tätigkeit beansprucht werden.
Handlungsempfehlung Lehrkräfte, die in Altersteilzeit gehen, sollten bestehende Urlaubstage noch während der aktiven Phase nehmen. In der Freistellungsphase haben sie kein Recht auf finanzielle Abgeltung. Der konkrete Fall Ein Mitarbeiter hatte mit seinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell abgeschlossen. Nach einer 2-jährigen regulären Tätigkeit schloss sich die Freistellungsphase für weitere 2 Jahre an. Im letzten
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