Bei Krankheit verfällt Urlaub auch ohne Hinweis

Wer krank ist, kann keinen Urlaub nehmen, sodass die Hinweispflicht entbehrlich in diesem Fall ist.
Handlungsempfehlung Sind Angestellte längerfristig arbeitsunfähig erkrankt, muss der Dienstherr keinen Hinweis geben, wie viel Urlaub aus der Vergangenheit noch besteht und dass er unter Umständen verfällt. Der konkrete Fall Ein Arbeitnehmer war mehrere Jahre langzeiterkrankt bis zum Eintritt in den Ruhestand. Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und dem Rentenbeginn verlangte der Arbeitnehmer Abgeltungvon insgesamt
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