Berufsschüler haben keinen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht
Mit Corona-Schutzmaßnahmen ist die Teilnahme am Unterricht verpflichtend.
Handlungsempfehlung Ihre Schüler können sich nicht darauf berufen, ein erhöhtes Risiko zu haben, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen. Das Urteil können Sie auch für allgemeinbildende Schulen anwenden. Der konkrete Fall 2 Schülerinnen einer berufsbildenden Schule wollten sich vom einmal wöchentlich stattfindenden Präsenzunterricht befreien lassen. Dieser sei ihnen angesichts der Corona-Pandemie nicht zumutbar und verletze ihr
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