„Bugwellenstunden“ müssen bezahlt werden
Wer für Mehrarbeit keinen Freizeitausgleich nehmen kann, dem steht ein finanzieller Ausgleich zu.
Handlungsempfehlung Mehrarbeit von Lehrkräften ist grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Lässt dies der reguläre Schulbetrieb nicht zu, haben Sie und Ihre Kollegen Chancen, den finanziellen Ausgleich zu verlangen. Der konkrete Fall Zwei pensionierte Lehrer klagten auf Bezahlung sogenannter „Bugwellenstunden“. Diese hatten sie zusätzlich zu ihrem regulären Unterrichtsdeputat gehalten. Ein dienstrechtlicher Zeitausgleich war jedoch nicht möglich. Beide
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