Corona: Kein Mindestabstand in Grundschulen

In sächsischen Grundschulen muss der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden.
©Konstantin Yuganov - stock.adobe.com
Handlungsempfehlung Wenn Ihr Bundesland Regelschulunterricht wieder zulässt, müssen nicht zwingend Abstandsregelungen eingehalten werden. Sie können sich gegenüber Lehrkräften auf folgendes Urteil berufen. Der konkrete Fall Seit dem 18. Mai werden in Sachsen Schüler wieder regulär unterrichtet. Der Unterricht erfolgt unter strengen Hygienevorschriften, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen

Mehr zum Thema

Teaser
Diese 10 Fakten über Lernbüros sollten Sie kennen

Mila erklärt noch einmal die Aufgabe, damit alle sie verstanden haben. Heba erläutert, was sie bereits zum Thema weiß. John fragt die anderen, wie sie als Gruppe am besten vorgehen

Lehrer darf wegen Äußerungen im YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ gekündigt werden

Handlungsempfehlung Stellt sich eine Lehrkraft öffentlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes, muss sie mit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Der konkrete Fall Ein Lehrer betrieb einen eigenen YouTube-Kanal