Die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos ist unwirksam
Die fehlende Beteiligung des Personalrats führt zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung.
Handlungsempfehlung Ist die Kündigung einer Lehrkraft beabsichtigt, müssen Ihrem Personalrat in jedem Fall sämtliche für die Kündigung maßgeblichen und ausschlaggebenden Gründe mitgeteilt werden. Der konkrete Fall Ein Lehrer trug verschiedene Tätowierungen mit dem Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ sowie den Symbolen „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“. Solche Tätowierungen sind als rechtsextrem eingestuft. Das Land Brandenburg, bei
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