Ein Teilnahmeverbot an einer Klassenfahrt ist als Ordnungsmaßnahme rechtmäßig
Wer die Schule mit Farbe beschmiert, darf nicht mit auf Klassenfahrt.
Handlungsempfehlung Das Gericht bestätigt, dass allein das Verhalten während des laufenden Schuljahres schon genügen kann, um einen Schüler von einer im laufenden Schuljahr angesetzten Klassenfahrt auszuschließen. Der konkrete Fall Der Schüler einer Berliner Oberschule wurde im Oktober 2017 dabei erwischt, wie er nachts im Neubau seiner Schule einzelne Wände mit Farbe beschmierte. Der Schüler hatte
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