Eine Verletzung beim Toilettengang kann ein Dienstunfall sein
Der Unfall eines Beamten in den Toilettenräumen des Dienstgebäudes kann als Dienstunfall bewertet werden.
Handlungsempfehlung Verbeamtete Lehrkräfte müssen bei Unfällen im Dienstgebäude anders als angestellte Lehrkräfte behandelt werden. Verbeamtete Lehrkräfte genießen einen höheren Schutz. Der konkrete Fall Eine Landesbeamtin suchte während der Dienstzeit den Toilettenraum des Dienstgebäudes auf. Dort stieß sie gegen den Fensterflügel eines weit geöffneten Fensters. Sie erlitt eine blutende Platzwunde sowie eine Prellung. Sie musste ärztlich
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