Eine verspätete Wiedereingliederung führt zu Schadenersatz
Die behindertengerechte Beschäftigung muss auch bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme erfolgen.
Handlungsempfehlung Kümmern Sie sich als Schulleiter frühzeitig um eine Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Lehrkräften und Lehrkräften mit Schwerbehinderung. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin war als Lehrerin beschäftigt. Nach langer Erkrankung legte sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vor, wonach sie wieder voll arbeitsfähig sei. Sie verlangte eine schrittweise Wiedereingliederung. Dies lehnte der Arbeitgeber zunächst ab.
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