Europäischer Gerichtshof muss Datenschutz von Livestream-Unterricht prüfen

Personalrat hat Zweifel am Datenschutz.
Handlungsempfehlung Holen Sie die Einwilligung Ihrer Lehrkräfte ein, wenn Sie Livestream-Unterricht anbieten möchten. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH die hessischen Datenschutznormen bewerten wird. Der konkrete Fall An einer Schule in Hessen sollte Livestream-Unterricht durch Videokonferenzsysteme eingeführt werden. Die Einwilligung der Eltern und der volljährigen Schüler wurde eingeholt, die der Lehrkräfte nicht. Der Personalrat wollte
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