Falsche Angaben in der Bewerbung berechtigen zur Anfechtung
Wer über einen nicht existenten Abschluss täuscht, riskiert die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleitung selbstständig einstellen dürfen, sehen Sie sich die Bewerbungsunterlagen genau an und lassen Sie sich diese spätestens im Vorstellungsgespräch im Original vorlegen. Der konkrete Fall Ein Lehrer bewarb sich um Einstellung in einer Grundschule. Im Bewerbungsbogen machte er Angaben zu seinen staatlichen Abschlüssen und den abgelegten Lehramtsprüfungen. Im Rahmen der Online-Bewerbung
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