Grundschüler dürfen wegen Maskenverweigerung vom Schulbesuch ausgeschlossen werden
Ärztliches Attest muss medizinischen Grund für die Befreiung nennen.
Handlungsempfehlung Wer aus medizinischen Gründen von der Maskentragungspflicht befreit werden will, muss konkrete medizinische Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch darlegen. Der konkrete Fall Die Kläger sind Schüler einer Grundschule im Münsterland. Sie hatten ihrer Schule mehrere ärztliche Atteste vorgelegt, wonach bei ihnen „eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physiologischenAtem- und Kreislauffunktion“ bestehe. Diese Beeinträchtigung entstehe durch
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