Grundschülerin hat in Hessen keinen Anspruch auf Kurdischunterricht
Schulen sind nicht zum herkunftssprachlichen Unterricht verpflichtet.
Handlungsempfehlung Der Bildungsauftrag staatlicher Schulen ist auf eine einheitliche Erteilung von Unterricht in deutscher Sprache begrenzt. Weitere Angebote liegen im Ermessen der Schulverwaltung. Der konkrete Fall Die Eltern der Schülerin sind deutsche Staatsangehörige mit kurdischen Wurzeln. Das Mädchen besucht eine Grundschule in Hessen. Die Eltern verlangten, dass ihre Tochter an der Grundschule in dem kurdischen
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