Kein Streikrecht für verbeamtete Lehrer

Wer als verbeamteter Lehrer streikt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Handlungsempfehlung Auch das höchste deutsche Gericht bestätigt, dass die besonderen wechselseitigen Pflichten zwischen Staat und Beamten ein Streikrecht ausschließen Der konkrete Fall Die Kläger nahmen als beamtete Lehrkräfte in der Vergangenheit während der Dienstzeit an Protestveranstaltungen und Streiks einer Gewerkschaft teil. Diese Teilnahme wurde durch die jeweiligen Disziplinarbehörden mit Disziplinarverfügungen geahndet. Hiergegen wandten sich die
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