Keine Benachteiligung bei betrieblicher Altersversorgung

Wer befristet beschäftigt ist, darf nicht schlechter behandelt werden als unbefristet Beschäftigte.
Handlungsempfehlung Wird beispielsweise durch einen Tarifvertrag eine zusätzliche Altersversorgung gewährt, darf nicht zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitnehmern unterschieden werden. Der konkrete Fall Ein Arbeitgeber schloss Verträge zur betrieblichen Altersversorgung für seine Mitarbeiter ab. Sinn und Zweck war es danach, den Mitarbeitern zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen

Mehr zum Thema

Teaser
3 Tipps für eine maximal flexible Vertretung

Immer wieder werden Sie damit konfrontiert, dass aus Ihrem Kollegium eine Lehrkraft für einen längeren Zeitraum ausfällt. Die Folge ist ein Vertretungsplan, durch den mit Mehrarbeit Ihres Kollegiums die Stunden

Die Nichtberücksichtigung einer Auslandstätigkeit kann diskriminierend sein

Handlungsempfehlung Eine Auslandstätigkeit darf nicht zu Gehaltseinbußen nach der Rückkehr in den deutschen Schuldienst führen. Dies hat das BAG erkannt. Eine klare Entscheidung des EuGH ist zu erwarten. Der konkrete

Teaser
Was Sie tun können, wenn Eltern keine Inklusionskinder in der Klasse wollen

Inklusion ist zwischenzeitlich nicht nur ein verbrieftes Recht nach der UN-Menschenrechtscharta, sondern auch in den Schulgesetzen der Länder verankert. Oftmals stößt aber die konkrete Inklusion einzelner Schüler auf erheblichen Widerstand