Keine Handykostenübernahme für Telefonkonferenzen des Personalrats
Die Anschaffung von 17 Handys ist trotz Pandemie unverhältnismäßig.
Handlungsempfehlung Personalräte müssen für solche Konferenzen ihre eigenen privaten Handys nutzen. Oder: Mit dienstlich gelieferten Tablets können solche Konferenzen über WLAN ebenfalls durchgeführt werden. Der konkrete Fall Ein Lehrer-Gesamtpersonalrat wollte angesichts der Corona-Pandemie Konferenzen als Hybridveranstaltung durchführen. Hierzu sollten ein ausreichend großer Raum und eine Konferenztelefonanlage dienen. Zur Durchführung von Telefonkonferenzen sollte das staatliche Schulamt
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