Keine Zulage für Lehrer auf Klassenfahrt

Die Teilnahme an einer Klassenfahrt rechtfertigt keine Erschwerniszulage.
Handlungsempfehlung Das Bundesarbeitsgericht hat in bemerkenswerter Klarheit bestätigt, dass die Vorbereitung und Durchführung von Schulfahrten der allgemeinen Aufgabenstellung eines Lehrers entsprechen. Der konkrete Fall Ein Geschichtslehrer nahm im Jahr 2014 an 2 mehrtägigen Studienfahrten teil. Dafür beanspruchte er vom Dienstherrn die Zahlung einer Erschwerniszulage. Begründet wurde dies damit, dass er für die Betreuung und Beaufsichtigung
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