Keine Zwangsteilzeit für beamtete Lehrer
Auch wenn in der Ernennungsurkunde rechtswidrig eine Teilzeitbeschäftigung angeordnet ist, ist die Ernennung eines Beamten wirksam.
Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleiter oder Ihre Lehrkräfte Beamte auf Lebenszeit sind, dann kann Ihnen der Dienstherr keine einschränkenden Vorgaben für den Beschäftigungsumfang machen. Der konkrete Fall 2 Lehrerinnen waren zunächst als Angestellte im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg beschäftigt. An das Angestelltenverhältnis schloss sich ein Beamtenverhältnis auf Probe an. Die Beschäftigung erfolgte in Teilzeit.
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