Kinder von Grenzgängern haben Anspruch auf Übernahme des Schulbustickets

Schülerfahrtkosten zwischen Schule in Deutschland und Wohnsitz in Frankreich müssen übernommen werden.
Handlungsempfehlung Kinder von Eltern, die im angrenzenden EU-Staat wohnen und in Deutschland arbeiten,dürfen im Sinne des Europarechts nicht benachteiligt werden. Die Schulbeförderungskosten sind zu übernehmen. Der konkrete Fall Eine deutsche Familie wohnt im Grenzgebiet zwischen Deutschlandund Frankreich im französischen Wissembourg. Die Kinder besuchen eine RealschulePlus in Rheinland-Pfalz. Die Mutter der Schüler arbeitet ebenfalls als Angestellte
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