Konfessionslose Bewerberin bekommt Entschädigung
Die Kirche als Arbeitgeber kann nicht immer Zugehörigkeit zu einer Religion verlangen.
Handlungsempfehlung Schulen in privater kirchlicher Trägerschaft müssen zukünftig in jedem Einzelfall prüfen, ob die Art der Tätigkeit die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft tatsächlich rechtfertigt. Der konkrete Fall Eine konfessionslose Sozialpädagogin bewarb sich auf eine Stelle der Diakonie. Im Bewerbungsverfahren erhielt sie eine Ablehnung, weil sie nicht Mitglied einer Kirche war. Daraufhin klagte sie
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