Kopftuchverbot im Unterricht – Lehrerin hat keinen Entschädigungsanspruch

Die staatliche Neutralität öffentlicher Schulen in Berlin hat eine besondere Bedeutung.
Handlungsempfehlung Trägt in Berlin eine Lehrkraft an Ihrer Schule aus religiösen Gründen ein Kopftuch, dürfen Sie diese Lehrkraft auffordern, das Kopftuch nicht im Unterricht zu tragen. Der konkrete Fall Eine muslimische Bewerberin für den Schuldienst im Land Berlin klagte auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie machte geltend, dass sie von dem Land Berlin
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