Kündigung eines katholischen Mitarbeiters wegen Wiederverheiratung ist unwirksam
Die Wiederverheiratung verletzt nicht die Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Handlungsempfehlung Ein Schulträger in katholischer Trägerschaft darf keine Kündigung aussprechen, wenn Sie oder jemand aus Ihrem Kollegium nach einer Ehescheidung wieder standesamtlich heiraten. Der konkrete Fall Der Kläger war als Chefarzt in einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft tätig. Zwischen Arzt und Arbeitgeber bestand ein kirchliches Arbeitsverhältnis. Der Kläger hatte ursprünglich die kirchliche Ehe geschlossen. Nach
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