Leiterin einer Grundschule kann nicht auf Entlastung von ihren dienstlichen Aufgaben klagen
Ein Anspruch auf Freizeitausgleich setzt die Anordnung von Mehrarbeit durch den Dienstherrn voraus.
Handlungsempfehlung Wenn Sie Freizeitausgleich für Mehrarbeit beanspruchen wollen, setzt dies eine Anordnung von Mehrarbeit durch den Dienstherrn voraus. Der konkrete Fall Die Leiterin einer Grundschule war im Land Niedersachsen mit einem Stellenanteil von 86 % beschäftigt. Mit ihrer Klage verfolgt die Klägerin eine Entlastung von ihren dienstlichen Aufgaben sowie einen Freizeitausgleich für die für einen
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