Notenverbesserung durch Schulleiter – fristlose Kündigung ist gerechtfertigt
Wer Noten von Schülern eigenmächtig verbessert, muss auch als Schulleiter mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen.
Handlungsempfehlung Stehen Schüler auf der Kippe und gibt es eine Veranlassung, über die Abänderung der beabsichtigten Note zu beraten, müssen Sie in jedem Fall die Zeugniskonferenz einberufen. Der konkrete Fall An einer Schule in NRW verhalf ein Schulleiter in mehreren Fällen Schülern zu besseren Noten. Die Klassenlehrer schlugen einzelne Schüler für eine Notenverbesserung vor. Der
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