OGS-Betreuung kann selbstständig erfolgen
Wer Hausaufgabenbetreuung an einer OGS übernimmt, muss nicht Arbeitnehmer sein.
Handlungsempfehlung Die Betreuungskräfte Ihrer OGS können auch selbstständig tätig sein. Lehrkräfte, die in der OGS tätig sind, ohne Lehrer an Ihrer Schule zu sein, können sich nicht in ein Arbeitsverhältnis einklagen. Der konkrete Fall Eine Lehrerin war seit 2007 an einer Essener Grundschule als „Hausaufgabenbetreuung“ in der OGS tätig. Einige Schulkinder besuchen die OGS. Ein
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