Schulschwimmen: Muslima darf in Badebekleidung duschen

Muslimische Schülerin muss sich nicht an die Haus- und Badeordnung des Schwimmbads halten.
Handlungsempfehlung Eine Befreiung vom Schulschwimmen für muslimische Schüler ist nicht möglich. Es ist der Schülerin aus religiösen Gründen jedoch nicht zumutbar, sich vor anderen in der Dusche nackt zu zeigen. Der konkrete Fall Die Schülerin einer Grundschule nahm am Schwimmunterricht ihrer Schule teil. Nach der Haus- und Badeordnung des Schwimmbades müssen die Besucher die Badebekleidung
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