Weisungsgebundenheit ist ein wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses
Für die rechtliche Qualifizierung freier Mitarbeiter, z. B. für Betreuungsleistungen am Nachmittag, kommt es auf den Einzelfall an.
Handlungsempfehlung Entscheidend für die Beurteilung, ob tatsächlich ein freies Dienstverhältnis vorliegt, ist die tatsächliche Ausgestaltung der Vertragsbeziehung. Auf den Wortlaut des Vertrags kommt es nicht an. Der konkrete Fall Ein Unternehmen beschäftigte einen IT-Spezialisten für die Dauer von 6 Monaten als freien Mitarbeiter. Nach Ablauf der 6 Monate beendete das Unternehmen die Zusammenarbeit mit ihm.
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