
©Rudzhan - stock.adobe.com
Viele Schulen, die eine eigene Website betreiben, bekommen in regelmäßigen Abständen Abmahnungen. Der Vorwurf: Urheberrechtsverstoß. Drastische Vertragsstrafen und Schadenersatz bei knappen Fristen setzen Sie als Schulleiter schnell unter Druck. Hier erfahren Sie, wie Sie sich in einer solchen Situation am besten verhalten. Beispiel: Kleiner Apfel, großer Sprengstoff Die Grundschule im pfälzischen Landau hat ihre Homepage gründlich
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!
- Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
- Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
- Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen