
©stockpics - stock.adobe.com
Ihre Verantwortung als Schulleitung hinsichtlich der Aufbewahrung und Speicherung von personenbezogenen Daten gilt unabhängig davon, ob die Daten an Ihrer Schule „konventionell“ auf Papier oder EDV-gestützt aufbewahrt werden. Auf Schülerakten zugreifen darf grundsätzlich nur derjenige, der diese Daten zur Erfüllung seiner jeweiligen Aufgabe benötigt. Dies sind im Schulalltag: • die Schulleitung und deren Stellvertretung• die
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!
- Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
- Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
- Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen