Aufbewahrung von Schülerakten in Papier

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Ihre Verantwortung als Schulleitung hinsichtlich der Aufbewahrung und Speicherung von personenbezogenen Daten gilt unabhängig davon, ob die Daten an Ihrer Schule „konventionell“ auf Papier oder EDV-gestützt aufbewahrt werden. Auf Schülerakten zugreifen darf grundsätzlich nur derjenige, der diese Daten zur Erfüllung seiner jeweiligen Aufgabe benötigt. Dies sind im Schulalltag: • die Schulleitung und deren Stellvertretung• die
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