Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten

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Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den Zweck der Erhebung erforderlich ist. Die für Ihre Schule geltenden Aufbewahrungsfristen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Achtung! Bitte prüfen Sie diese aber noch mal anhand der in Ihrem Bundesland geltenden Verwaltungsvorschriften, da es hier im Einzelfall Abweichungen geben kann. Übersicht: Aufbewahrungsfristen
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