
©fotomek - stock.adobe.com
Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den Zweck der Erhebung erforderlich ist. Die für Ihre Schule geltenden Aufbewahrungsfristen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Achtung! Bitte prüfen Sie diese aber noch mal anhand der in Ihrem Bundesland geltenden Verwaltungsvorschriften, da es hier im Einzelfall Abweichungen geben kann. Übersicht: Aufbewahrungsfristen
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!
- Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
- Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
- Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen