Besondere Aufsicht für „besondere“ Kinder? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Wenn Sie Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Behinderungen unterrichten, stellt sich Ihnen auch die Frage, wie es mit der Beaufsichtigung dieser SuS aussieht. Vielfach wirft dies rechtliche Fragen zur Aufsichtsführung und Verantwortlichkeit von Lehrkräften auf. Die 5 häufigsten möchte ich Ihne hier beantworten. Frage 1: „Habe ich für SuS mit einer Behinderung eine gesteigerte Aufsichtspflicht?“
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