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Brillen, die während des Sportunterrichts oder beim Fußballspielen in der Pause zu Bruch gehen, gehören – inklusive des damit verbundenen Ärgers – zum Alltag einer Schulleitung. Dabei ist die Haftung eigentlich eindeutig geklärt. Zahlen muss nämlich – in den meisten Fällen – die Landesunfallkasse. Brillen unterliegen dem gesetzlichen Versicherungsschutz Schülerinnen und Schüler (SuS), aber auch
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