Datenschutz bei der Notenvergabe

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Noten gehören in den meisten Bundesländern ab der dritten Klasse zum Schulalltag. Auch bei der Bekanntgabe von Noten ist der Datenschutz zu beachten. Denn wenn Noten im Beisein anderer Schüler bekannt gegeben werden, stellt dies eine Übermittlung personenbezogener Daten dar. Da es keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gibt, die es Ihnen und Ihren Kollegen gestattet, die Noten
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