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Leider kommt es immer wieder vor, dass Wertgegenstände, die Schülerinnen und Schüler (SuS) mit in die Schule bringen, verschwinden. Vielfach kommt dann der Verdacht auf, dass diese gestohlen wurden. Das ruft dann die Eltern auf den Plan, die Schadenersatz für das neue Smartphone, die teure Winterjacke, Marken-Turnschuhe, Schmuck oder Geld ihres Kindes verlangen. Schulträger haftet
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