Diese rechtlichen Voraussetzungen gelten für Schulbegleitungen

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Wenn man Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nimmt, dürfte es eigentlich keine Schulbegleitungen geben. Denn es ist die Pflicht der (Bundes-)Länder, das Schulsystem so umzugestalten, dass alle Schüler und Schülerinnen (SuS) – unabhängig von einer bestehenden Behinderung und besonderem Förderbedarf – am Unterricht teilnehmen können. Wahrscheinlich schütteln auch Sie gerade den Kopf, denn die Realität
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