E-Mail-Korrespondenz Ihrer Lehrkräfte – Was Sie kontrollieren dürfen und was nicht

©peshkova - stock.adobe.com
Digitaler Unterricht funktioniert praktisch nicht ohne E-Mail-Korrespondenz. Der Übergang zwischen schulischen und privaten E-Mails ist oftmals fließend. Viele Schulleitungen möchten deshalb die Möglichkeit haben, den Mailverkehr ihrer Kollegen gelegentlich überprüfen zu können. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Private E-Mails auf dem Schulserver Das Städtische Gymnasium in
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen

Mehr zum Thema

Teaser
Kooperation mit Kirchen

Wenn Sie die Einschulung Ihrer Erstklässler mit einem Gottesdienst begehen wollen, ist dies eine schöne Tradition und im Grundsatz hiergegen auch gar nichts einzuwenden. Sie sollten allerdings bei der Kooperation

Wer einer Schülerin an den Po fasst, fliegt

Handlungsempfehlung Es muss nicht immer eine Straftat erwiesen sein, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Hier kann auch ein Freispruch im strafrechtlichen Sinn nicht helfen. Der konkrete Fall Eltern