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Um Daten von Schülern und Eltern erheben und verarbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Ermächtigungsgrundlage. Diese ergibt sich zum einen aus dem Schulgesetz Ihres Bundeslandes, z. B. aus §§ 120 ff. SchulG NRW. Die in diesen Vorschriften genannten Daten dürfen Sie ohne Einwilligung der Eltern bzw. Schüler erheben. Wollen Sie und Ihre Kollegen Daten erheben,
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