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Als Schule dürfen Sie bei Aufnahme eines Schülers auch die Kontaktdaten der Eltern erfragen. Schließlich müssen Sie diese kontaktieren können. Diese Daten erheben Sie zu dem Zweck: • mit den Eltern direkt in Kontakt treten zu können, wenn Ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag dies erfordert • die Eltern informieren zu können, wenn der Schüler während des
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