Haftungsrisiko „Aufsicht“ – Wann Sie als Schule in der Pflicht sind und wann nicht

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Die Aufsichtspflicht am Nachmittag ist für Eltern meistens klar: Sie liegt bei der Schule. Tatsächlich ist aber zu differenzieren: Wann ist die Schule und wann der Träger der Nachmittagsbetreuung zuständig? Und wie grenzen Sie sich als Schule sicher ab, um sich vor Haftungsrisiken zu schützen? Was Sie hierzu wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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