Ihre Schule in sozialen Netzwerken? Das müssen Sie beachten!

©PhotoPlus+ - stock.adobe.com
Facebook, Twitter, Instagram, YouTube – die sozialen Netzwerke sind aus dem Konsumverhalten nicht nur von jüngeren Menschen nicht mehr wegzudenken. Nachrichten schreiben, sich vernetzen, Meldungen konsumieren und sich informieren sorgen dafür, dass wir viele Minuten (und vielleicht sogar Stunden) pro Tag diese Apps öffnen, „um nur mal kurz nachzuschauen“. Auch als Schule ist es durchaus überlegenswert,
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen

Mehr zum Thema

Teaser
Nutzung privater Computer durch Lehrer

Nach wie vor ist es so, dass die meisten Schulen Lehrern keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können und die Kollegen einen Teil ihrer Arbeit, z. B. die Korrektur von

Europäischer Gerichtshof muss Datenschutz von Livestream-Unterricht prüfen

Handlungsempfehlung Holen Sie die Einwilligung Ihrer Lehrkräfte ein, wenn Sie Livestream-Unterricht anbieten möchten. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH die hessischen Datenschutznormen bewerten wird. Der konkrete Fall An einer Schule