Kooperation mit Kirchen

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Wenn Sie die Einschulung Ihrer Erstklässler mit einem Gottesdienst begehen wollen, ist dies eine schöne Tradition und im Grundsatz hiergegen auch gar nichts einzuwenden. Sie sollten allerdings bei der Kooperation mit den Kirchengemeinden die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht aus dem Blick verlieren. Beispiel Zur Einschulung laden die evangelische und die katholische Kirche am ersten Schultag immer
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