Masernimpfpflicht: Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

©Zerbor - stock.adobe.com
Vor 1 ½ Jahren wurde sie heftig diskutiert: die Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen. Irgendwie wurde diese Diskussion fast vollkommen von der Corona-Pandemie aus dem Blickfeld verdrängt. Aber Corona hin, Corona her – die Masernimpfpflicht ist Fakt und geltendes Recht, das Sie als Schulleitung umsetzen müssen. Und am 31.07.2021 läuft die Übergangsfrist ab. Eigentlich. Denn
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen

Mehr zum Thema

Teaser
Impfpflicht gegen Masern gilt für Schulen ab dem 01.03.2020

Immer wieder ist die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern in den politischen Gremien diskutiert worden. Schließlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser wurde im Deutschen Bundestag mit Beschluss vom

Teaser
Infektionskrankheiten an Ihrer Schule – Vorbeugung statt Schließung

Mitte März 2020 waren bundesweit alle Schulen wochenlang wegen des Coronavirus geschlossen. In dieser Zeit hat kaum jemand an die Gefahren anderer Infektionskrankheiten wie Masern etc. gedacht. Seit dem 1.