Medizinische Hilfsmaßnahmen ja – Aber nur in engen Grenzen

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In der schulischen Praxis dürften Sie häufiger mit dem Wunsch, medizinische Hilfsmaßnahmen durchzuführen, konfrontiert werden. Echte medizinische Eingriffe dürfen nur von geschultem Fachpersonal vorgenommen werden. Hilfsmaßnahmen können jedoch auch von Lehrkräften durchgeführt werden. Welche Rahmenbedingungen hierzu erforderlich sind, erfahren Sie in diesem Beitrag. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Allergietropfen für Jenny Jenny besucht die Klasse 3a
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