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Sicher haben Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Datenschutzbeauftragten bereits ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO erstellt. In ihm werden alle datenschutzrelevanten Maßnahmen transparent und zur Einsichtnahme für alle an der Schule beteiligten Personen hinterlegt. So werden beispielsweise Stellungnahmen des Datenschutzbeauftragten zur Nutzung verschiedener Apps und Dienste – und somit auch zu ihrer Freigabe –
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