Private „Freundschaften“ auf Facebook

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Soweit Lehrer, Eltern und Schüler privat miteinander auf Facebook „befreundet“ sind, ist das rechtlich weder zu beanstanden, noch kann dies den Kollegen untersagt werden. Wichtig ist allerdings, dass die Kommunikation sich auf rein Privates beschränkt und Schulisches außen vor bleibt. Sensibilisieren Sie Ihre Kollegen Vielen Ihrer Kollegen ist vielleicht nicht wirklich bewusst, dass sie mit
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