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Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ergibt sich ein Auskunftsanspruch der von der Datenverarbeitung Betroffenen. Das heißt: Eltern und Schüler können sich bei Ihnen informieren, welche Daten über sie in der Schule gespeichert werden. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich aus den Datenschutzgesetzen der jeweiligen Bundesländer bzw. aus dem BDSG. Darüber hinaus sehen die Schulgesetze der Bundesländer
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