Recht auf Auskunft und Akteneinsicht

©JackF - stock.adobe.com
Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ergibt sich ein Auskunftsanspruch der von der Datenverarbeitung Betroffenen. Das heißt: Eltern und Schüler können sich bei Ihnen informieren, welche Daten über sie in der Schule gespeichert werden. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich aus den Datenschutzgesetzen der jeweiligen Bundesländer bzw. aus dem BDSG. Darüber hinaus sehen die Schulgesetze der Bundesländer
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen

Mehr zum Thema

Teaser
Briefen Sie Ihr Kollegium, damit beim nächsten Lockdown der E-Mail-Verteiler nicht zum Datenschutz-GAU wird

Auch wenn viele Schulen seit dem Lockdown im März technisch aufgerüstet haben: Bei weiteren Schulschließungen, Klassen in häuslicher Quarantäne oder auch Klassenteilungen wird es an vielen Schulen dabei bleiben, dass Ihre

Suspendierung von der Schule darf wegen Corona nicht verlängert werden

Handlungsempfehlung Corona ist kein Grund, das Verfahren hinauszuzögern und nicht kurzfristig in der Sache selbst im Rahmen der notwendigen Konferenz zu entscheiden. Der konkrete Fall Der Schüler einer weiterführenden Schule