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In Deutschland besteht Schulpflicht. Daher sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind bei einer Erkrankung zunächst telefonisch krankzumelden. Nach der Rückkehr zum Unterricht muss eine schriftliche Entschuldigung beigebracht werden. Bei Erkrankungen, die bis zu 3 Tagen dauern, können die Eltern diese selbst verfassen. Bei länger andauerndem krankheitsbedingtem Fehlen können Sie die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen,
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