Schutz vor zwielichtigen Websites: Mit diesen Nutzungsregeln genügen Sie Ihrer Aufsichtspflicht

Wer ist heutzutage eigentlich nicht dauerhaft „online“? Das dürfte eher die Ausnahme sein. Smartphones und Tablets machen dies spielend möglich. Internetaktivitäten über den eigenen Account sind Privatsache. Wie sieht es aber mit der Aufsichtspflicht der Schule aus, wenn über das Schul-WLAN rechtswidrige Inhalte angesehen oder heruntergeladen werden? Beispiel aus dem Schulalltag: Mit dem Schul-WLAN auf
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