
Die Schule hat gegenüber den Schülerinnen und Schülern (SuS) nicht nur einen Lehr- und Erziehungs-, sondern auch einen besonderen Schutzauftrag. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, nicht nur die schulische Entwicklung im Blick zu haben, sondern auch darauf zu achten, ob es Hinweise gibt, die darauf hindeuten, dass das Wohl der SuS im häuslichen Umfeld gefährdet
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